Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Taner
Für Ihren Führerscheinantrag benötigen Sie einige Unterlagen, die erforderlich sind:
- Biometrisches Passbild*
- Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs*
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)*
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern)
*Informationen zu den Kursen und zum Sehtest finden Sie bei uns in der Fahrschule. Weitere Informationen zur Intensivausbildung bei der Fahrschule Taner finden Sie hier.
Unterrichtszeiten
Montag
ab 18:30 Uhr
Dienstag
ab 18:30 Uhr
Mittwoch
ab 18:30 Uhr
Führerscheinklassen
Nähere Informationen zu den Führerscheinklassen:
Informationen zur Führerscheinklasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
B96: Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 96 auch mit Anhänger mit einer zuläsigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 kg und max. 4250 kg beträgt.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Informationen zur Führerscheinklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder bei paralleler Ausbildung in B und BE die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene
Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse BE ist unbefristet gültig.
Informationen zur Führerscheinklasse A
Mindestalter: für den Direkteinstieg 24 Jahre. Bei 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische, jedoch keine theoretische Prüfung erforderlich.
Voraussetzungen: Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist unbefristet gültig.
Informationen zur Führerscheinklasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Führerschein Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum
Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von
Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg. Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben,
können die Führerschein Klasse A2 ohne diese Beschränkung erwerben.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Führerschein Klasse A2 schließt die Führerschein Klassen A1 und AM ein.
Informationen zur Führerscheinklasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Führerschein Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15 kW.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Führerschein Klasse A1 schließt die Führerschein Klasse AM ein.